Reha-Sport
Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.
Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahme reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind verknüpft mit der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch eine Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt:
- 50 Übungseinheiten über 18 Monate
- 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden.
Wie kommt der Patient zum Rehasport?
1. Schritt: Ärztliche Verordnung und Antrag auf Kostenübernahme
Wenn der Patient an einer bestimmten Erkrankung leidet, kann dieser gemeinsam mit seinem Arzt besprechen, ob die Teilnahme am Rehasport für ihn angezeigt ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Rehasport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Rehasport jeweils in Frage kommt.
2. Schritt: Genehmigung der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger
Bevor der Patient mit dem Rehasport beginnt, muss die Teilnahme am Rehasport durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt dann mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Webseiten einiger Krankenkassen:

