Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Mitgliedsausweis dient – neben der Zugangsberechtigung – auch als Berechtigungskarte für die Nutzung von unseren Kooperationspartnerangeboten und bleibt Eigentum des Sporting Clubs.
  2. Die Beiträge werden im Voraus und wöchentlich an jedem Freitag des Monats fällig und per Abbuchungsauftrag vom Konto eingezogen. Wird dies vom Mitglied abgelehnt, so wird eine Barzahler- bzw. Überweisergebühr in Höhe von 6,- € je Zahlung fällig.
  3. Zu einer Gruppe werden alle Teilnehmer hinzugerechnet, die binnen 4 Wochen ab der Anmeldung der ersten Person eine gültige Mitgliedschaft in dieser Gruppe abschließen. Nach den 4 Wochen ist die Gruppe geschlossen und kann nicht mehr erweitert werden. Die Teilnehmerstärke ist auf 5 Personen je Gruppe begrenzt. Scheidet ein Gruppenmitglied aus, so bekommen die verbleibenden Gruppenmitglieder 4 Wochen Zeit ab dem Ausscheidungsdatum, ein Ersatzgruppenmitglied zu finden. Tritt kein neues Mitglied ein, werden die verbleibenden Gruppenmitglieder nach den 4 Wochen um eine Preisstufe laut Club-Mitgliedschaft hoch gesetzt.
    Bestehende Mitglieder können jederzeit eine neue Gruppe mit Neumitgliedern bilden und so Ihren Beitrag verringern. Befinden Sie sich in einer bestehenden Gruppe, scheiden Sie dort aus. Ehemalige Mitglieder zählen erst 3 Monate nach Austritt aus ihrer bisherigen Mitgliedschaft als Neumitglieder.
  4. Gerät das Mitglied schuldhaft für 4 aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des Beitrags in Verzug, so wird der gesamte, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird den jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersätzen angepasst. Wir behalten uns eine jährliche- durch Energiekosten bedingte – Beitragsanpassung um maximal 0,50 € wtl. pro Kalenderjahr vor.
  5. Bei Zahlungsverzug werden je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 4,- € fällig.
  6. Bei nachgewiesener Krankheit (z. B. durch ärztliches Attest) ab der Dauer von einem Monat.
  7. Schwangerschaft, Wehrdienst, o. ä. kann die Vereinbarung für einen im Voraus bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Durch die Anzahl der stillgelegten Monate verlängert sich die ursprüngliche vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie stillgelegt wurde. Außerordentliche Kündigungen – krankheitsbedingt- werden nur durch ein entsprechendes Attest unserer Ärzte Dr. Klünsch oder Dr. Kunz akzeptiert.
  8. Ruhezeiten können nur monatsweise gewährt werden.
  9. Im Falle einer außerordentliche Kündigung, bedingt durch Wohnortwechsel erheben wir eine Stornogebühr i. H. von 99,- €. Voraussetzung für die vorzeitige Kündigung ist eine amtliche Bestätigung des Wohnortwechsels aus dem bisherigen Wohnort ab mindestens 15 km.
  10. Nicht abgesagte Termine mit einem Trainer/ oder Trainerin werden mit 15,- € berechnet. Eine Absage gilt nur, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgte.
  11. Die Geld-Zurück-Garantie für Personal-Training kann nur dann geltend gemacht werden, wenn vom Mitglied anhand von Belegen nachgewiesen werden kann, dass innerhalb von 3 aufeinander folgenden Monaten 2mal wöchentlich ein Trainer gebucht wurde und die Trainerstunden auch absolviert worden sind. Die Forderung muss des Weiteren innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Trainertermins ausgesprochen werden.
  12. Nicht abgesagte Massagetermine werden mit 6,- € berechnet. Eine Absage gilt nur, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgte.
  13. Keine Haftung wird für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Sporting Clubs zurückzuführen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typische Gefahren für Leben oder Gesundheit betrifft.
  14. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, erhält Hausverbot. Dies entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  15. Öffnungs-, Kurs-, Massage-, und Saunazeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
    Leichte Änderungen, wie z. B. im Kursangebot oder Saunazeiten erlauben kein außerordentliches Kündigungsrecht. Änderungen des Namens der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Sporting Club unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten (z. B. Rückläufergebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Gerichtsstand Leverkusen.
  16. Zusatztext der Mitgliedschaft (kein Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen) :
    Der Basistarif, sowie das Zusatzpaket erhöhen sich jeweils um 19 Cent pro Quartal.
    Wir berechnen pro Quartal eine Servicepauschale in Höhe von 4,98 €.
  17. Die Berechtigungskarte wird jährlich mit 19,- € als Jahresmiete im Monat Januar eingezogen.